Burganlage Hohenfels – Überblick
Der Hohenfels war im Hochmittelalter Sitz der Herren von Hohenfels und Mittelpunkt des Gerichts- und Verwaltungsbezirks der Cent Dautphe. Die Burg wird 1174 erstmals urkundlich erwähnt und gehörte zu den bedeutenden Herrschaftssitzen im oberen Lahntal.Von hier aus wurde bis zum Aufstieg der Landgrafschaft Hessen im 13. Jahrhundert ein Landschaftsraum verwaltet, der von den Bergzügen am Horizont begrenzt war und im Wesentlichen die heutigen Gemeinden Dautphetal und Biedenkopf umfasste.
Von der einstigen Burganlage sind heute nur noch wenige Mauerreste sichtbar. Die Anlage gilt seit dem 13. Jahrhundert als aufgegeben und erlaubt daher einen ungewöhnlich unverfälschten Einblick in diese Epoche.
Geländeformen und neuere Untersuchungen lassen erkennen, dass sich auf dem Berg ein deutlich größerer Anlagenkomplex verbirgt, der über die bekannte Doppelburg hinausreicht.

- Hochmittelalter (12.–13. Jahrhundert)
- Ersterwähnung: 1174
- Aufgabe der Burganlage: um 1300
Der Hohenfels besteht aus einer Doppelanlage mit Ostburg und Westburg. Beide Burgteile waren durch Geländestrukturen und Gräben voneinander getrennt, bildeten jedoch funktional eine zusammenhängende Gesamtanlage. Vorgelagerte Wehrstrukturen erweiterten den Verteidigungsraum.
Mögliche Funktionen der getrennten Burgbereiche:
- Wohn- und Repräsentationsbereiche
- Verwaltungs- und Wirtschaftsbauten
- Kernanlage: etwa 1 Hektar
- Gesamtanlage: etwa 5 Hektar (als historischer Funktionsraum mit vorgelagerten Verteidigungsstrukturen)
- Kellergewölbe der Ostburg (stark sanierungsbedürftig)
- Wenige Mauerreste im Gelände
- Doppelanlage aus Ost- und Westburg
- Rund ein Hektar große Kernanlage
- Außergewöhnlich gut im Gelände nachvollziehbar
- Seit dem 13. Jahrhundert nicht überbaut
Moderne Geländeanalyse, etwa durch LiDAR-Geländemodelle, ermöglicht heute
einen genaueren Blick auf die Strukturen der Anlage.
Die Cent Dautphe – der Zentrale Herrschaftsraum des Hohenfels


Hochmittelalterliche Gerichtsbarkeit der Cent Dautphe
Der Hohenfels bildete im Hochmittelalter das weltliche Zentrum des Gerichts- und
Verwaltungsraumes der Cent Dautphe. Von hier aus wurde die Rechtsprechung für einen
größeren Raum organisiert.
Typisch für die Rechtspraxis dieser Zeit war, dass Gerichte nicht ausschließlich in Gebäuden stattfanden. Vielmehr gehörten Gerichts- und Versammlungsplätze in der Landschaft zum System mittelalterlicher Gerichtsbarkeit. Solche Orte lagen häufig an markanten Punkten des Geländes und waren für die Bevölkerung der umliegenden Orte gut erreichbar.
Auch im Raum der Cent Dautphe lassen sich mehrere solcher Plätze nachweisen. Zwar sind sie bislang nicht sicher datierbar, doch spricht vieles für eine Einordnung in diese Zeit oder möglicherweise sogar in ältere Traditionen. In vielen Regionen lassen sich vergleichbare Plätze mit frühmittelalterlichen Ding- oder Gerichtsversammlungen in Verbindung bringen.
Zusammen mit der Burg als Sitz der weltlichen Herrschaft und der Martinskirche in Dautphe als kirchlichem Zentrum entstand so ein räumliches Gefüge, das die Organisation von Herrschaft und Recht im Hochmittelalter widerspiegelt..
Die Lage dieser Orte im Verhältnis zueinander zeigt ein ausbalanciertes Funktionssystem aus Burg, Kirche, Landschaft und Gerichtsbarkeit.
Typisch für die Rechtspraxis dieser Zeit war, dass Gerichte nicht ausschließlich in Gebäuden stattfanden. Vielmehr gehörten Gerichts- und Versammlungsplätze in der Landschaft zum System mittelalterlicher Gerichtsbarkeit. Solche Orte lagen häufig an markanten Punkten des Geländes und waren für die Bevölkerung der umliegenden Orte gut erreichbar.
Auch im Raum der Cent Dautphe lassen sich mehrere solcher Plätze nachweisen. Zwar sind sie bislang nicht sicher datierbar, doch spricht vieles für eine Einordnung in diese Zeit oder möglicherweise sogar in ältere Traditionen. In vielen Regionen lassen sich vergleichbare Plätze mit frühmittelalterlichen Ding- oder Gerichtsversammlungen in Verbindung bringen.
Zusammen mit der Burg als Sitz der weltlichen Herrschaft und der Martinskirche in Dautphe als kirchlichem Zentrum entstand so ein räumliches Gefüge, das die Organisation von Herrschaft und Recht im Hochmittelalter widerspiegelt..
Die Lage dieser Orte im Verhältnis zueinander zeigt ein ausbalanciertes Funktionssystem aus Burg, Kirche, Landschaft und Gerichtsbarkeit.
